Mildere Strafe für Verkehrssünder ohne Vorstrafen
Am 13. November 2024 entschied das Bundesgericht im Urteil BGer vom 13.11.2024, 6B_1372/2023 (zur Publikation vorgesehen), dass der neue Artikel 90 al. 3ter der Schweizer Strassenverkehrsgesetzgebung zur Anwendung kommt. Diese Bestimmung ermöglicht eine mildere Strafe für Verkehrssünder, die in den letzten zehn Jahren nicht wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt wurden. Im vorliegenden Fall wurde […]