Nachlass kann Partei im Strafverfahren werden
Das Bundesgericht hat in der Sache BGer vom 29.01.2026, 7B_421/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass die universelle Nachlassfolge nach Art. 560 ZGB unter Art. 121 Abs. 2 StPO fällt. Damit können Rechtspositionen des Verstorbenen, die von Gesetzes wegen auf seine Erben oder die Erbengemeinschaft übergehen, die spezielle Befugnis begründen, als Partei in einer […]