Das Bundesgericht hat in BGer vom 22.04.2026, 4A_604/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, wie mit pauschalen Ausstandsgesuchen gegen sämtliche Mitglieder eines Gerichts umzugehen ist.
Kernaussagen:
- Ein Ausstandsgesuch gegen alle Mitglieder eines Gerichts ist unzulässig, sofern nicht für jede einzelne Gerichtsperson spezifische, substanziierte Ausstandsgründe vorgebracht und glaubhaft gemacht werden.
- Auf ein derart pauschales Gesuch darf die Vorinstanz ohne Einholung persönlicher Stellungnahmen der betroffenen Richterinnen und Richter nicht eintreten, wenn das Gesuch offensichtlich unzulässig ist.
- Die Mitwirkung abgelehnter Gerichtspersonen an der Entscheidung über ein offensichtlich unzulässiges pauschales Ausstandsgesuch verletzt nicht das rechtliche Gehör.
Weiter hielt das Bundesgericht fest, dass erstmals vor Bundesgericht vorgebrachte Ausstandsgründe unzulässig sind, wenn sie bereits vor der Vorinstanz hätten erhoben werden können. Im konkreten Fall wurde die Beschwerde abgewiesen; den Beschwerdeführerinnen wurden Gerichtskosten auferlegt und keine Parteientschädigung zugesprochen.
Praxisrelevanz: Die Entscheidung verlangt von Gesuchstellern eine präzise Personalisierung und Substantiierung von Befangenheitsvorwürfen; pauschale Angriffe auf ganze Instanzen sind nicht probat. Wie gehen Sie in Ihrer Praxis mit gebündelten Ausstandsgesuchen um?