Art. 37 AVIV: kein Schutz bei arbeitgeberähnlicher Stellung
Das Bundesgericht hat in BGer vom 14.04.2026, 8C_360/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, wie Art. 37 Abs. 3 AVIV zu handhaben ist. Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt des anrechenbaren Verdienstausfalls und bei hypothetischer sofortiger Anmeldung tatsächlich ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bestanden hätte. Wesentliche Erkenntnisse: Art. 37 Abs. 3 AVIV kommt nur zur Anwendung, wenn […]