Digitales Verjüngen: Scheinkinderpornografie strafbar
Das Bundesgericht bestätigt, dass pornografische Erzeugnisse, in denen mittels digitaler Verjüngung erwachsene Darsteller als minderjährig erscheinen (sog. Scheinkinderpornografie), unter Art. 197 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 StGB fallen. Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Weiterleitens einer derartigen Videodatei wurde damit bestätigt. Zur Begründung legt das Gericht Wortlaut und Gesetzesmaterialien aus […]