Privilegien‑Escalation und Art. 143bis: BGer präzisiert Schutz
Das Bundesgericht stellt in seinem Entscheid klar, dass die Tatbestandsvoraussetzungen von Art. 143bis StGB erfüllt sind, wenn eine Person durch Ausnutzung einer Sicherheitslücke und Erhöhung ihrer Zugriffsrechte (Privilege‑Escalation) unbefugt in einen Teil des IT‑Systems eines Dritten eindringt. Die I. Strafrechtliche Kammer bestätigt, dass auch ein nur partielles, virtuelles Subsystem — etwa ein Bereich […]