Prozessführungsbefugnis im Nachsteuerverfahren klar geregelt
In einem kürzlich ergangenen Urteil hat das Schweizer Bundesgericht wesentliche Klarstellungen zur Prozessführungsbefugnis im Nachsteuerverfahren vorgenommen. Entscheidend ist, dass die Prozessführungsbefugnis ausschließlich dem Willensvollstrecker zusteht und nicht den Erben. Dies wurde in der Entscheidung BGer vom 16.12.2024, 9C_273/2024 (zur Publikation vorgesehen) festgehalten (E. 6.1). Die Klägerinnen, die Ehefrau und die Enkel des verstorbenen […]