Sondernutzungsrecht: Begründungsakt übertrumpft baulichen Zugang
Das Bundesgericht hat in BGer vom 15.01.2026, 5A_422/2024 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass das Sondernutzungsrecht an einem Balkon durch den Begründungsakt (Stockwerkeigentümerreglement in Verbindung mit dem Aufteilungsplan) begründet und zugewiesen wird – nicht durch die konkrete bauliche Ausgestaltung des Zugangs. Wesentliche Erkenntnisse: Das Sondernutzungsrecht ist obligatorischer Natur; seine Zuweisung erfolgt durch Reglement und […]