Kein Popularbeschwerderecht gegen Hirschabschüsse
Das Bundesgericht bestätigt die restriktiven Voraussetzungen der Beschwerdelegitimation bei behördlichen Wildtierregulierungen. Eine Tierschutzvereinigung und ihr Präsident konnten den Genfer Beschluss über den Abschuss von Hirschen nicht gerichtlich anfechten. Der Präsident war durch die Massnahme nicht besonders und persönlich betroffen. Sein Engagement für den Tierschutz, seine Ablehnung der Jagd und regelmässige Spaziergänge im betroffenen […]