Krankentaggeld sichert Schweizer Versicherungspflicht
Das Bundesgericht bestätigt, dass Personen, die vorübergehend Krankentaggeldleistungen aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses beziehen, nach Art. 11 Abs. 2 der VO Nr. 883/2004 als erwerbstätig gelten und deshalb der Sozialversicherung des Beschäftigungsstaates unterliegen. Entscheidend ist, dass die Leistung ein befristeter Lohnausfallersatz ist; die Unterscheidung, ob das Taggeld nach dem LAMal- oder dem LCA-Modell ausgerichtet […]