Ausstand: Pauschale Ablehnung eines ganzen Gerichts unzulässig

Das Bundesgericht bestätigt in BGer vom 22.04.2026, 4A_604/2025 (zur Publikation vorgesehen) die zentrale Praxis: Ein pauschales Ausstandsgesuch gegen sämtliche Mitglieder eines Gerichts ist unzulässig, soweit nicht für jede einzelne Gerichtsperson konkrete und substanziierte Ausstandsgründe vorgebracht und glaubhaft gemacht werden.

Sachverhalt kurz: Zwei klagende Gesellschaften verlangten nach umstrittenen Liegenschaftsverkäufen den Ausstand sämtlicher Mitglieder des kantonalen Obergerichts, nachdem der Obergerichtspräsident vor dem Kantonsrat eine Stellungnahme zu einer parlamentarischen Untersuchungskommission abgegeben hatte. Das Obergericht trat auf das Gesuch nicht ein; das Bundesgericht hat dieses Vorgehen bestätigt.

Wesentliche Erkenntnisse der Entscheidung:

  • Ausstandsgründe müssen personenbezogen und substanziiert dargetan werden; eine institutionelle, pauschale Ablehnung genügt nicht.
  • Ist ein Ausstandsgesuch offensichtlich unzulässig, kann das betroffene Gericht ohne Einholung individueller Stellungnahmen der abgelehnten Richterinnen und Richter entscheiden.
  • Neu vor Bundesgericht vorgebrachte Ausstandsgründe, die bereits vor der Vorinstanz hätten geltend gemacht werden können, sind unzulässig.

Die Beschwerde wurde abgewiesen; Kostenfolge: solidarische Haftung der Beschwerdeführerinnen. Welche praktischen Massnahmen werden Sie künftig bei gebündelten Ausstandsgesuchen empfehlen?

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