Das Bundesgericht hält in der Entscheidung BGer vom 05.02.2026, 2C_437/2024 (zur Publikation vorgesehen) fest, dass die Übertragung einer Ferienwohnung auf einen Trust grundsätzlich bewilligungspflichtig nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) ist.
Sachverhalt kurz: Eigentümer (Ehegatten ohne Schweizer Wohnsitz) wollten Liegenschaften in einen unwiderruflichen Trust (Trustees u. a. ihre erwachsenen Söhne) einbringen. Das kantonale Gericht hatte die Übertragung als bewilligungsfrei qualifiziert, weil Trustees und Begünstigte nahe Angehörige seien.
Das Bundesgericht wendet Art. 7 lit. b BewG restriktiv aus: Ausnahmeregeln gelten nur für direkte Erwerbe durch natürliche, privilegierte Personen (Verwandte, Ehegatte/Partner). Ein Trust ist ein juristisches Gebilde ohne Rechtspersönlichkeit; der Trustee erwirbt formell das Eigentum, weshalb eine Zwischenschaltung einen indirekten Erwerb begründet. Gerade Ferienwohnungen unterliegen einem restriktiven Regime (Art. 8 BewV) und Umgehungen durch treuhänderische Konstruktionen sind auszuschliessen.
Ergebnis: Bundesgericht hebt das kantonale Urteil auf und stellt fest, dass die strittigen Grundstücke bei Übertragung auf den A.-Trust einer Bewilligung nach dem BewG bedürfen. Die Kosten wurden den Beteiligten auferlegt. Welche praktischen Folgen sehen Sie für die Strukturierung von Trust-Transaktionen mit Schweizer Liegenschaften?