Bundesgericht präzisiert Auslegung umstrittener Vertragsklausel

Das Bundesgericht hat in BGer vom 20.08.2026, 7B_219/2026 (zur Publikation vorgesehen) die Auslegung einer umstrittenen Vertragsklausel geklärt. Die Beschwerde wurde gutgeheissen; die bisher uneinheitliche Rechtsprechung wurde aufgehoben und eine neue Auslegung verbindlich erklärt. Wesentliche Erkenntnisse: Die Auslegung von Vertragsklauseln ist primär nach dem wirklichen Parteiwillen vorzunehmen; der objektive Empfängerhorizont dient lediglich als Hilfsmittel. […]