Anwaltsgeheimnis bei internationaler Amtshilfe

Das Bundesgericht bestätigt in BGer vom 04.05.2026, 2C_506/2024 (zur Publikation vorgesehen), dass die spanische Steuerbehörde im Rahmen einer Amtshilfeanfrage zu Recht Steuerwohnsitzbescheinigungen und die zwischen Anwälten und der kantonalen Steuerverwaltung geführte Korrespondenz erhalten darf. Kernentscheidungen: Die angeforderten Unterlagen erfüllen die Bedingung der wahrscheinlichen Relevanz, weil sie einen konkreten Bezug zur Frage der steuerlichen […]