Keine Bereicherungsabsicht bei Erwerbstätigkeitsabsicht

Das BGer vom 04.06.2026, 6B_359/2024 (zur Publikation vorgesehen) präzisiert zentrale Fragen des Ausländerstrafrechts und des Notstandsrechts.

Erkenntnis 1: Die Absicht, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, stellt keine tatbestandsmässige unrechtmässige Bereicherungsabsicht i.S.v. Art. 118 Abs. 3 lit. a AIG dar (E. 4.6). Damit ist die reine Erwerbsabsicht nicht automatisch als strafbegründende Bereicherungsmotivation zu qualifizieren.

Erkenntnis 2: Die nachträgliche Übersetzungsforderung einer Zeugeneinvernahme kann abgewiesen werden, ohne bundesrechtswidrig zu sein, wenn die beschuldigte Person die Verfahrenssprache ausreichend versteht und keine konkrete Beeinträchtigung der Verteidigung dargelegt wurde (E. 1.2–1.4).

Erkenntnis 3: Ein rechtfertigender Notstand gemäss Art. 17 StGB liegt nicht vor, wenn die behauptete Gefahr für Angehörige im Ausland nicht unmittelbar und konkret ist und die Täuschung der Behörden nicht geeignet ist, diese Gefahr abzuwenden (E. 3.4). Das Urteil grenzt damit die Zulässigkeit notstandsbezogener Rechtfertigungen klar ein.

Welche Auswirkungen sehen Sie für die Verteidigungs- oder Verfahrensstrategie in vergleichbaren Fällen?

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