Ausschluss durch Tagesbetreuungsnetzwerk als Verwaltungsentscheidung

Das Bundesgericht bestätigt, dass vorschulische und schulergänzende Betreuung im Kanton Waadt eine öffentliche Aufgabe ist und den anerkannten Tagesbetreuungsnetzwerken übertragen wird. Aus dieser Rechtslage folgt, dass Netzwerke über eine implizite Entscheidungsbefugnis verfügen, Kinder aus ihren Strukturen auszuschliessen, sofern dies für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe notwendig ist.

Ein solcher Ausschluss kann sich als Verwaltungsentscheidung qualifizieren (und ist damit dem verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz unterstellt) statt bloss als rein vertragliche Kündigung. Damit unterliegt er den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Garantien: rechtliches Gehör, Verhältnismässigkeitsprüfung, Begründung und die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsmittels.

Im konkreten Fall hatte das kantonale Verwaltungsgericht die sofortige Vertragsbeendigung aufgehoben, weil die Eltern vor einer Ausschlussentscheidung nicht angehört worden waren und mildere Mittel nicht hinreichend geprüft worden seien. Das Bundesgericht hat diese Würdigung bestätigt und den Verwaltungsrechtsweg sowie die aufgeworfenen verwaltungsrechtlichen Anforderungen gebilligt. Die Beschwerde des Netzwerks wurde abgewiesen.

Vollständige Entscheidung: BGer vom 12.03.2026, 2C_189/2025 (zur Publikation vorgesehen).

Wie handhaben Sie in der Praxis die Interessenabwägung zwischen Schutz des Betriebs und rechtlichem Gehör der Eltern?

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