Vertragsauslegung und Praxiswechsel des BGer

Das Bundesgericht hat in BGer vom 05.08.2026, 7B_165/2026 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, wie strenge Auslegung und die Möglichkeit der Abweichung von früherer Rechtsprechung zu verbinden sind.

Im Streit standen Käufer und Verkäufer über die Auslegung einer spezifischen Vertragsklausel. Das Gericht stellte klar (E. 4.1), dass die Auslegung primär am Wortlaut und dem erkennbaren Willen der Parteien zu orientieren ist; ergänzend sei der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. Das Bundesgericht liess eine Abweichung von früherer Rechtsprechung zu (E. 5.2), weil sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse wesentlich geändert hätten und die bisherige Praxis zu unbilligen Ergebnissen geführt hätte.

Die Beschwerde wurde gutgeheissen; die Klausel wurde im Sinne der neuen Auslegung bestätigt. Das Gericht betonte ferner, dass die erstmalige Klärung einer bestimmten Klausel eine verbindliche Grundlage für künftige, vergleichbare Fälle schafft (E. 6.3).

Praxisfolgen: Präzise Vertragsformulierung gewinnt an Bedeutung; Änderungen der Lebenssachverhalte können veraltete Präzedenz verdrängen. Wie handhaben Sie in Ihren Fällen das Spannungsverhältnis zwischen Wortlaut und Zweck der Klausel?

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