BGer: Zivilforderungen und Abgrenzung Körperverletzung
Das Bundesgericht hat den Entscheid der Waadtländer Berufungsinstanz teilweise aufgehoben und die Sache zur Neuentscheidung über die zivilrechtlichen Forderungen zurückgewiesen, die übrigen Verurteilungen aber bestätigt. Die Verurteilungen wegen qualifizierter einfachen Körperverletzung, qualifizierter Drohung sowie Nötigung und versuchter Nötigung wurden vom Bundesgericht als nicht willkürlich bestätigt; auch die Strafzumessung (neun Monate Freiheitsstrafe, bedingt; Busse) […]