Keine Befangenheit durch richterliche Einschätzung im Vergleich
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 04.08.2025, 4A_237/2025 (zur Publikation vorgesehen) einen wichtigen Grundsatz zum richterlichen Ausstand in gerichtlichen Vergleichsverhandlungen klargestellt. Konkret stellte die Beklagte im Anschluss an eine Vergleichsverhandlung vor dem Handelsgericht Aargau ein Ausstandsgesuch gegen den Instruktionsrichter. Dieser hatte an der Verhandlung eine vorläufige, prozessstoffbasierte Einschätzung abgegeben und unter anderem […]