Das Bundesgericht hat in der Sache BGer vom 16.03.2026, 5A_373/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass nach einem bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheid sowohl die Gerichte als auch die Parteien an den Gegenstand der Rückweisung gebunden sind. Eine erneute Prüfung bereits rechtskräftig entschiedener Aspekte (z.B. Betreuungsregelung) ist ausgeschlossen; der Untersuchungsgrundsatz erlaubt keine Überschreitung des Rückweisungsgegenstands.
Das Kantonsgericht durfte daher nicht eigenständig von den vom Bundesgericht getroffenen Feststellungen zum hypothetischen Einkommen der Unterhaltsberechtigten abweichen. Ohne neue, zulässige Tatsachen (Noven) ist eine Abänderung unzulässig. Das Bundesgericht hob die Teile des kantonalen Entscheids auf, die den Kindesunterhalt und die Kosten betrafen (Ziff. 1–3 sowie 6–8) und wies die Sache zur Neuberechnung des hypothetischen Einkommens (insbesondere Prüfung einer Anstellung als Fachfrau Betreuung im Gesundheitsbereich) und zur Neuregelung der Kosten an das Kantonsgericht zurück.
Praxisrelevanz: Rückweisungsentscheide binden streng; Abweichungen sind nur bei klaren, neu eingetretenen Tatsachen möglich. Wie steht ihr zu den Grenzen der Bindungswirkung bei komplexen Familienfällen?