Bundesgericht präzisiert Auslegungsgrundsätze

Das Bundesgericht hat in der BGer vom 29.07.2026, 6B_772/2025 (zur Publikation vorgesehen) die Auslegung einer unklaren vertraglichen Klausel grundlegend klargestellt.

Kernpunkt der Entscheidung ist, dass der wirkliche Wille der Parteien primär zu ermitteln ist, wobei der objektive Empfängerhorizont massgebend bleibt. Das Gericht betont, dass Abweichungen von früherer Rechtsprechung zulässig sind, wenn neue Umstände oder Erkenntnisse eine Präzisierung der Auslegungsgrundsätze erforderlich machen. Mit der erstmaligen Klärung schafft das Gericht eine verbindliche Grundlage für die Beurteilung ähnlicher Fälle.

In der Sache wies das Bundesgericht die Beschwerde teilweise ab und bestätigte die neue Auslegung der strittigen Klausel. Entscheidend war die sorgfältige Würdigung des Parteienwillens im Zusammenspiel mit dem objektiv erwartbaren Verständnis des Vertragspartners. Das Gericht begründete die Revision früherer Positionen mit dem Ziel, Rechtsklarheit und Vorhersehbarkeit zu verbessern.

Praxisrelevanz: Vertragsparteien sollten unklare Formulierungen präziser fassen; Gerichte müssen Abweichungen von früherer Rechtsprechung transparent begründen. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus für Ihre Vertragsgestaltung und Prozessstrategie?

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