Sportlärm: Betriebszeit auf 21 Uhr reduziert
Das Bundesgericht hat in der Sache betreffend die Erweiterung der Schulanlage Loreto den Entscheid des Verwaltungsgerichts insoweit aufgehoben, als die abendliche Benützungszeit der Aussenanlagen von 22:00 auf 21:00 Uhr zu reduzieren ist. Der Entscheid ist publiziert als BGer vom 06.05.2026, 1C_264/2024 (zur Publikation vorgesehen). Wesentliche Erkenntnisse: Lärm, der durch die bestimmungsgemässe Nutzung einer […]