Nicht versichertes Einkommen unberücksichtigt
Das Bundesgericht bestätigte in BGer vom 27.01.2026, 8C_162/2025 (zur Publikation vorgesehen), dass bei der Bemessung des Invaliditätsgrades das Einkommen aus einer selbstständigen, nicht freiwillig nach Art. 4 UVG versicherten Erwerbstätigkeit unberücksichtigt bleibt. Kurz zum Fall: Eine Versicherte arbeitete 60% unselbstständig im Spital und daneben 40% selbstständig ohne freiwillige UVG-Versicherung. Nach einem Arbeitsunfall sprach […]