Keine Rückerstattung von Retrozessionen bei Execution‑only
Das Bundesgericht hat in BGer vom 12.01.2026, 4A_149/2025 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass bei einer reinen Execution‑only‑Depotbeziehung die Bank Retrozessionen grundsätzlich nicht herausgeben muss, sofern kein Risiko eines Interessenkonflikts besteht. Kurz gefasst lautet die Lehre des Entscheids: (1) Art. 400 Abs. 1 OR verlangt, dass Vorteile Dritter in einem intrinsischen Zusammenhang mit der […]