Kein Anspruch auf HF-Anerkennung für Podologie-Diplome aus Polen
Am BGer vom 06.08.2025, 2C_49/2024 (zur Publikation vorgesehen) hat das Bundesgericht die Anforderungen an die Anerkennung eines polnischen Podologie-Diploms als schweizerisches Diplom Podologin HF klargestellt. Wesentlich ist, dass nach Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2005/36/EG mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem EU-Mitgliedstaat verlangt werden, wenn der dortige Beruf nicht reglementiert ist. Das […]