Bundesgericht bestätigt Rachat-Limite für Zuziehende
Das BGer vom 07.07.2025, 9C_430/2023 (zur Publikation vorgesehen) hat im Bereich der beruflichen Vorsorge einen Grundsatzentscheid getroffen: Personen, die aus dem Ausland neu eine Schweizer Vorsorgeeinrichtung beitreten und zuvor nie in einer solchen versichert waren, dürfen während fünf Jahren jährlich höchstens 20 % ihres versicherten Lohnes als Rachat (Einkauf) leisten. Kläger war ein […]