Publikumsbegrenzung bei kurzfristigem Andrang zulässig
Das Bundesgericht hat in BGer vom 24.04.2026, 7B_1258/2025 (zur Publikation vorgesehen) bestätigt, dass eine teilweise Schliessung der Publikumsöffentlichkeit zu einer strafrechtlichen Berufungsverhandlung unter den konkret festgestellten Umständen verfassungskonform war. Kernentscheidungen: Die Vorinstanz durfte die Zuschauerzahl beschränken, weil wegen räumlicher Kapazität und sehr kurzfristiger Anmeldung kein grösserer Saal organisiert werden konnte. Eine solche Beschränkung […]