BGer: Auskunft, Aufschub und Übergangsrecht

Das Bundesgericht hat im Urteil BGer vom 24.07.2026, 1C_114/2025 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass zwei Kernfragen zu Auskunftsgesuchen gegen den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu beachten sind.

Erstens: Für Fälle, in denen der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) schon vor dem 1. September 2023 eine Mitteilung erlassen hat, bleibt die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung nach dem früheren Recht offen; das Bundesgericht wandte die zum Zeitpunkt der EDÖB-Prüfung geltenden Verfahrensregeln an (Art. 70 DSG/Übergang).

Zweitens: Die Begründungspflicht bei Aufschub oder Verweigerung einer Auskunft über Daten in den NDB‑Systemen «ELD» und «OSINT‑Portal» verlangt mehr als blossen Verweis auf die gesetzliche Grundlage. Die Behörde muss zumindest umschreibend darlegen, um welche Art von Ereignissen es geht, inwiefern konkrete Gefährdungen der inneren Sicherheit bestehen und weshalb die Herausgabe von Identitäten diese Gefährdung verstärkt. Pauschale Hinweise genügen nicht.

Ergebnis: Das Urteil hebt den Entscheid der Vorinstanz auf und verweist die Sache an das Bundesverwaltungsgericht und den NDB zurück, damit entweder die Auskunft erteilt oder die Gründe für den Aufschub detailliert nachgeführt werden.

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