Art. 32 ZPO setzt Vertragsverhältnis voraus
Das Bundesgericht hat in BGer vom 12.01.2026, 4A_115/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, dass Art. 32 ZPO nur bei einem bestehenden oder früheren Vertragsverhältnis Anwendung findet. Ein blosses Verlangen auf Vertragsschluss genügt nicht, um den besonderen Konsumentenfor nach Art. 32 ZPO zu begründen. Sachverhalt: Eine als politisch verfolgte Familie beantragte die Eröffnung von Zahlungskonten […]