Aufenthalt in Eingliederungsinstitution: Leistungsausschluss

Das Bundesgericht bestätigt, dass der Aufenthalt in einer Institution zur Durchführung von Eingliederungsmassnahmen den Anspruch auf Hilflosenentschädigung gemäß Art. 42 Abs. 5 IVG i.V.m. Art. 35bis Abs. 1 und 3 IVV ausschliesst. Im entschiedenen Fall hatte die Beschwerdeführerin ein Perspektivenjahr (ParaWork) absolviert und währenddessen in der ParaWG gewohnt; die IV-Stelle übernahm dafür eine monatliche Pauschale.

Die IV‑Vorinstanzen hatten festgestellt, dass das Wohntraining in der ParaWG integraler Bestandteil der beruflichen Eingliederungsmassnahme war. Das Bundesgericht hielt daran fest: Werden die Kosten des Aufenthalts von der Invalidenversicherung in Form einer monatlichen Pauschale getragen (und liegt damit ein Aufenthalt von mindestens 24 Tagen pro Kalendermonat vor), greift der gesetzliche Leistungsausschluss. Eine differenzierte Einzelfallprüfung zur Vermeidung von Überentschädigung erübrigt sich in dieser Konstellation.

Weiter entschied das Gericht, dass die Tatsache, dass die versicherte Person zusätzlich ambulante Hilfe (z.B. Spitex) benötigt, den Ausschluss nicht aufhebt. Daraus folgt zugleich der Wegfall des Anspruchs auf den Assistenzbeitrag, da dessen Zusprache eine Hilflosenentschädigung voraussetzt.

Vollzitat: BGer vom 14.07.2026, 8C_593/2025 (zur Publikation vorgesehen).

Welche Auswirkungen erwarten Sie daraus für die Praxis der IV‑Planung und für Anbieter von Wohntraining?

How did AI perform in this post?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert