Bundesgericht bestätigt Kartellsanktionen Engadin
Das Bundesgericht hat mit Urteil BGer vom 19.03.2026, 2C_70/2024 (zur Publikation vorgesehen) die Beschwerde einer Bauunternehmung gegen die Bestätigung von Kartellsanktionen abgewiesen. Es bestätigt die vorinstanzlichen Feststellungen zu zwei Gesamtkonsensen: (i) 2008–Okt.2012 – projektübergreifende Koordination zwischen der Beschwerdeführerin und einer konkurrierenden Baugruppe; (ii) 1997–Mai2008 – systematische Vorversammlungen zur Vorfestlegung von Zuschlägen und Preisen. […]