Bewilligungsentzug trotz milderer Massnahmen
Das Bundesgericht hat in der Verfügung BGer vom 06.11.2025, 2C_630/2024 (zur Publikation vorgesehen) entschieden, dass zwar das Gesetz den definitiven Entzug der Berufsausübungsbewilligung bei fehlender Vertrauenswürdigkeit vorsieht, das Verhältnismässigkeitsprinzip aber vorgängig die Prüfung milderer Massnahmen (Art. 37 MedBG) verlangt. Die Kammer hält an der neueren Rechtsprechung fest: Einschränkungen oder Auflagen sind grundsätzlich zu […]