Das Bundesgericht hat in seiner Entscheidung BGer vom 30.06.2026, 9C_296/2025 (zur Publikation vorgesehen) klargestellt, wie Garantierückstellungen steuerlich zu prüfen sind. Entscheidend ist zunächst die Ermittlung der Wahrscheinlichkeit des Gesamtrisikos: die kumulative Eintrittswahrscheinlichkeit mehrerer Einzelrisiken ist nach der Formel 1 – Produkt der Wahrscheinlichkeiten des Nichteintritts zu berechnen.
Einzelrisiken mit sehr tiefen Eintrittswahrscheinlichkeiten (typischerweise unter rund 20–25%) rechtfertigen für sich allein meist keine Rückstellung. Bei komplexen Grossprojekten können viele kleine Risiken zusammengenommen jedoch ein hohes Gesamtrisiko ergeben, das eine steuerlich anzuerkennende Rückstellung begründen kann. Die Vorinstanz hatte im konkreten Fall nur die mittleren Einzelwahrscheinlichkeiten betrachtet und das Gesamtrisiko ungenügend gewürdigt.
Das Bundesgericht hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück. Insbesondere ist dort zu prüfen, ob zum Bilanzstichtag eine genügend hohe Gesamteintretenswahrscheinlichkeit vorlag und ob die Steuerpflichtige den Nachweis der geschäftsmässigen Begründetheit der anteiligen Rückstellung (Fr. 7 Mio.) erbracht hat. Das Verfahren endet mit teilweise gutgeheissener Beschwerde; die Prozess- und Entschädigungskosten wurden dem Kanton Bern auferlegt.
Wie gehen Sie in der Praxis vor, um das Gesamtrisiko bei Grossprojekten nachweisbar zu berechnen?