Gebrauchsrecherche als Beweismittel in Löschungsverfahren
Das Bundesgericht bestätigt, dass eine methodisch korrekt durchgeführte Gebrauchsrecherche eines spezialisierten Drittunternehmens, die verschiedene Online‑Quellen auswertet, im administrativen Löschungsverfahren geeignet sein kann, den Nichtgebrauch einer Marke glaubhaft zu machen (vgl. E. 6.5). Die Vorinstanzen durften eine solche Recherche als Beweismittel anerkennen; ihre Beweiswürdigung ist nicht willkürlich. Wesentlich ist, dass die Beweiswürdigung frei ist: […]