CE-Kennzeichen im Batteriefach genügt nicht
Das Bundesgericht hat in der Entscheidung BGer vom 12.03.2026, 2C_403/2024 (zur Publikation vorgesehen) die vorinstanzliche Beurteilung bestätigt: Ein CE-Kennzeichen, das erst nach Öffnen des Batteriefachs und Entfernen der Batterie sichtbar wird, erfüllt nicht die Vorschrift, wonach das Kennzeichen gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der Funkanlage oder ihrer Datenplakette anzubringen ist. Begründet wurde […]